Hauskrankenpflege unterscheidet 2026 zwei Leistungsarten: Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung, Medikamentengabe) wird von der GKV übernommen; Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation) zahlt die Pflegeversicherung nach Pflegegrad. Der Eigenanteil hängt vom Leistungsumfang und vom Pflegegrad ab.
Wenn Menschen nach einem Krankenhausaufenthalt, bei chronischer Erkrankung oder im Alter nicht mehr vollständig selbstständig sind, kommt die ambulante Hauskrankenpflege zum Einsatz. Die Kostenfrage ist komplex, weil drei Leistungsquellen zusammenwirken: Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Eigenanteil. Dieser Ratgeber bringt Klarheit.
Was ist der Unterschied zwischen Behandlungspflege und Grundpflege?
Behandlungspflege umfasst medizinisch-pflegerische Maßnahmen, die von der Krankenkasse (SGB V) bezahlt werden: Wundversorgung, Insulininjektionen, Medikamentengabe, Absaugen, Verbandswechsel. Grundpflege meint die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten (Waschen, Anziehen, Essen) und wird über die Pflegeversicherung (SGB XI) finanziert. Hauswirtschaft (Kochen, Einkauf, Reinigung) ist eine dritte Kategorie.
Was zahlt die Krankenkasse für Behandlungspflege?
Die GKV übernimmt verordnete Behandlungspflege ohne Mengenbegrenzung, solange sie medizinisch notwendig ist. Der Patient zahlt lediglich die gesetzliche Zuzahlung: 10 % der Kosten, maximal 10 Euro pro Verordnungsblock. Für chronisch kranke oder befreite Personen entfällt die Zuzahlung.
Was zahlt die Pflegeversicherung nach Pflegegrad?
Der Pflegegrad bestimmt den monatlichen Sachleistungsbetrag für ambulante Pflegedienste:
| Pflegegrad | Sachleistung / Monat |
|---|---|
| Pflegegrad 1 | kein Sachleistungsanspruch (nur 125 € Entlastungsbetrag) |
| Pflegegrad 2 | 724 € |
| Pflegegrad 3 | 1.363 € |
| Pflegegrad 4 | 1.693 € |
| Pflegegrad 5 | 2.095 € |
Der Pflegedienst rechnet seine Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Was über den Sachleistungsbetrag hinausgeht, zahlt der Pflegebedürftige selbst.
Was kostet Hauskrankenpflege als Selbstzahler?
Wer keinen Pflegegrad hat oder auf Leistungen ohne Verordnung angewiesen ist, zahlt Pflegedienste privat. Typische Stundensätze 2026: Grundpflege 35–60 Euro/Stunde, Behandlungspflege 40–70 Euro/Stunde, Nachtwache (8 Stunden) 180–350 Euro pauschal, 24-Stunden-Pflege durch Präsenzkraft 80–150 Euro/Tag (Osteuropa-Pflegekraft) bis 280–400 Euro/Tag (inländische Fachkraft).
Wie beantragt man einen Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird beim Medizinischen Dienst (MD) auf Antrag bei der Pflegekasse begutachtet. Der Antrag selbst ist formlos und kann schriftlich oder telefonisch gestellt werden. Nach dem Antrag hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit für eine Entscheidung. Wer mit der Einstufung unzufrieden ist, kann Widerspruch einlegen – rund 50 % der Widersprüche führen zu einer Höherstufung.
Fazit: Leistungen kombinieren senkt den Eigenanteil
Die Kombination aus GKV-Behandlungspflege und Pflegeversicherungs-Sachleistungen deckt in vielen Fällen den Großteil der Pflegekosten ab. Wer noch keinen Pflegegrad hat, aber regelmäßig pflegerische Unterstützung braucht, sollte sofort einen Antrag stellen – die Leistungen gelten rückwirkend ab Antragsmonat.
→ Mehr Pflegekosten im Überblick: Gesundheit & Pflege Ratgeber 2026


